Architektur

Als Architektin biete ich alle Leistungen an, die zur Planung und Ausführung eines Hauses erforderlich sind.
Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurf
Genehmigungsplanung zur Erlangung einer Baugenehmigung
Ausführungsplanung zur Festlegung der konstruktiven Details
Ausschreibung und Vergabe, als Grundlage für die Verträge mit den Baufirmen
Bauleitung und Abrechnung


Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist gesetzlich geschützt. Als Architekt muss man von einer Architektenkammer aufgrund seiner Befähigung zugelassen sein. Ich bin Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen und werde in der Architektenliste mit der Zulassungsnummer EL-Nr. 16950 geführt.


I N F O 

Nicht nur für einen Neubau sondern auch bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen muss unter bestimmten Bedingungen ein Bauantrag bzw. eine Bauanzeige beim örtlichen Bauamt eingereicht werden. Gern berate ich Sie im Vorfeld, welche Unterlagen erforderlich sind.