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Mit Überarbeitung der Energieeinsparverordnung (ENEV) im Herbst 2007 wurde es für Hausbesitzer Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis (auch Energiepass genannt) vorzulegen. So soll dem Kauf- bzw. Mietinteressenten die Möglichkeit gegeben werden, sich ein Bild von der energetischen Qualität des Hauses zu machen.
Der Energiepass wurde für bestehende Häuser ab dem 1. Juli 2008 verpflichtend, zunächst nur für Wohnhäuser, die vor 1966 gebaut wurden. Für später errichtete Wohnhäuser gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2009, für Nichtwohngebäude ab Juli 2009.
Der Energieausweis-Aussteller erstellt im Rahmen des Energieausweises auch Modernisierungsvorschläge, die jedoch keine ausführliche Energieberatung ersetzen können.
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