Energieausweis

Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

Mit Überarbeitung der Energieeinsparverordnung (ENEV) im Herbst 2007 wurde es für Hausbesitzer Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis (auch Energiepass genannt) vorzulegen. So soll dem Kauf- bzw. Mietinteressenten die Möglichkeit gegeben werden, sich ein Bild von der energetischen Qualität des Hauses zu machen.

Der Energiepass wurde für bestehende Häuser ab dem 1. Juli 2008 verpflichtend, zunächst nur für Wohnhäuser, die vor 1966 gebaut wurden. Für später errichtete Wohnhäuser gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2009, für Nichtwohngebäude ab Juli 2009.

Der Energieausweis-Aussteller erstellt im Rahmen des Energieausweises auch Modernisierungsvorschläge, die jedoch keine ausführliche Energieberatung ersetzen können.


V E R B R A U C H S A U S W E I S 

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist relativ schnell und kostengünstig zu erstellen. Er ist allerdings wenig aussagekräftig, da er im Wesentlichen von dem Wohn- und Heizverhalten der jeweiligen Bewohner abhängt.  


B E D A R F S S A U S W E I S 

Im bedarfsorientierten Energiepass wird dagegen die tatsächliche energetische Qualität des Gebäudes inkl. der Heizungsanlage berechnet und dargestellt. Für Häuser mit weniger als 4 Wohnungen, die mit Bauantrag von vor dem 1.11.1977 gebaut wurden, darf der Energieausweis (mit wenigen Ausnahmen) nur als Bedarfsausweis erstellt werden. 


Quelle: dena/BMVBS

Die Deutsche-Energieagentur (dena) führt eine Datenbank mit qualifizierten Energiepass-Austellern, wo ich mit der Aussteller-Nr. 381278 gelistet bin. Auf der Homepage gibt es immer aktuelle Informationen zum Energieausweis und energiesparenden Bauen.