Wärmebedarfsnachweis

Beispiel Heizwärmebedarf in der Monatsbilanz

Mit Einreichung eines Bauantrages wird für beheizte Gebäude auch die Erstellung eines Wärmebedarfsnachweises erforderlich, auch Nachweis des baulichen Wärmeschutzes genannt. In diesem wird rechnerisch nachgewiesen, welchen Heizwärmebedarf das Haus haben wird.

Der Energiebedarf des Gebäudes muss in jedem Fall innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen der Energieeinsparverordnung - ENEV liegen. Wenn das geplante Gebäude noch deutlich energieeffizienter ist, als nach ENEV zulässig, können ggf. Fördermöglichkeiten (z.B. zinsgünstige Kredite der KFW-Förderbank) in Anspruch genommen werden. In diesem Fall dient die Berechnung auch als Nachweis für die Förderung.

Im Wärmeschutznachweis werden sämtliche Gebäudehüllflächen mit ihren geplanten Baumaterialien und Dämmstärken berechnet. Dabei wird auch der Feuchteschutz der Bauteile geprüft. Abhängig von der geplanten Heizungsanlage wird dann der Heizwärmebedarf und Primärenergiebedarf ermittelt. Der Nachweis kann dabei ein wichtiges Instrument sein, die Planung zu optimieren, in dem Kosten und Nutzen verschiedener Ausführungsvarianten gegenüber gestellt werden.


Beispiel Energiebilanz Bürogebäude

S O N D E R F A L L   N I C H T W O H N G E B Ä U D E 

Für die Berechnung des Energiebedarfs von Nichtwohngebäuden wurde die DIN 18599 eingeführt. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs für Heizung und Trinkwasserbereitung wird nun auch der Bedarf für Beleuchtung, Lüftung und ggf. Kühlung ermittelt.

Allein die Beleuchtung macht in üblichen Bürogebäuden oft 25% des Gesamtenergiebedarfs aus. Umso wichtiger wird es, bereits in der Planungsphase Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu berücksichtigen.